Aufgrund der Weihnachtsferien haben wir bis zum 6. Januar 2025 geschlossen. Wir wünschen allen schöne Feiertage und ein gutes neues Jahr!

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma MELSA International Trade

§ 1 Allgemeines

1.1 Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für Verträge, die Sie mit uns als Anbieter (MELSA International Trade) über die Internetseite www.melsa-trade.de schließen, soweit nicht schriftlich zwischen den Parteien eine Abänderung vereinbart wird. Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen sind nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung wirksam.

1.2 Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind ausschließlich Unternehmer, d.h. natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln und mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird.

1.3 Für alle unsere Angebote, Auftragen, Rechnungen, Verkäufe, Lieferungen und Dienstleistungen gelten die nachstehenden Bedingungen, und zwar auch dann, wenn der Kunde andere Bedingungen vorschreibt. Abweichungen sind nur dann gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

1.4
Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden.


§ 2 Angebot und Auftragsbestätigung

2.1 Angebote, Preislisten, Kostenvoranschläge, Frachtangaben etc. sind freibleibend. Muster, Maße und sonstige Angaben über die Beschaffenheit der Ware sind bis zur Auftragsbestätigung unverbindliche Rahmenangaben.

2.2 Für Druckfehler in Katalogen und Preislisten übernehmen wir keine Haftung. Bestellungen des Kunden bei uns sowie Angebote, Auskünfte, Empfehlungen und Ratschläge unserer Mitarbeiter binden uns erst mit unserer schriftlichen Bestätigung.

2.3 Auf überlassene Zeichnungen und Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor; außerdem dürfen diese Unterlagen Dritten ohne unsere ausdrückliche Genehmigung nicht zugängig gemacht werden.

2.4 Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von 2 Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.

2.5 Auftragsänderungen nach Fertigung der Auftragsbestätigung können wir nur berücksichtigen, wenn dadurch anfallende Mehrkosten vom Kunden übernommen werden und uns eine ausreichende Verlängerung der Lieferzeit zugebilligt wird.

2.6 Bestellt der Kunde die Ware auf elektronischem Wege, so verzichtet der Kunde bereits jetzt auf eine Zugangsbestätigung unsererseits. Wir nehmen den Verzicht hiermit an.

2.7 Sofern der Kunde die Ware auf elektronischem Wege bei uns bestellt hat, wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per E-Mail zugesandt.

2.8 Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtbelieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Eine bereits erbrachte Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.

2.9 Änderungen von Modellen, Konstruktionen oder der Ausstattung, insbesondere durch Bauserienwechsel oder Änderung der technischen Spezifikationen, bleiben vorbehalten, sofern dadurch der Vertragsgegenstand keine für den Kunden unzumutbare Änderung erfährt.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

3.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise ab unserem Auslieferlager in Dieselstraße 14, 50996, Köln.
Für Dienstleistungen gelten unsere jeweils gültigen Preislisten. Nebenkosten, wie Fahrtkosten, Übernachtung, Spesen usw., werden zusätzlich entsprechend abgerechnet. Fahrtzeiten unserer Mitarbeiter gelten als Arbeitszeit und werden als solche nach den Preislisten abgerechnet.

3.2 Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

3.3 Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.

3.4 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Rechnungsbetrag (ohne Abzug) innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum in Euro zur Zahlung fällig. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so hat er die Geldschuld während des Verzuges mit 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.

3.5 Mit Eintritt des Zahlungsverzuges können von uns sämtliche Lieferungen ganz oder teilweise bis zur Bezahlung unserer fälligen Forderungen zurückgehalten werden. Wurde der Kunde schriftlich gemahnt und befindet er sich 14 Tage in Verzug, so sind wir darüber hinaus berechtigt, die betroffenen Verträge zu stornieren und Schadenersatz zu verlangen. Dieser beträgt, vorbehaltlich des Nachweises eines höheren Schadens, 60 % des Vertragspreises bei auslieferbereiter Ware, ansonsten 30 %. Der Nachweis, dass im Einzelfall ein niedrigerer oder kein Schaden entstanden ist, bleibt dem Kunden vorbehalten. Die vorgenannten Rechte stehen den Parteien auch dann zu, wenn uns Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden zweifelhaft erscheinen lassen. Stornierungsrecht und Schadenersatzpflicht werden jedoch nur ausgelöst, wenn der Kunde trotz schriftlicher Aufforderung nicht binnen 14 Tagen
60 % der Vergütung im Voraus bezahlt.

3.6 Bei Zahlungsschwierigkeiten des Kunden, z.B. Zahlungsverzug, Scheck- oder Wechselprotest, sind wir berechtigt, alle offenstehenden, auch gestundeten Rechnungsbeträge, sofort fällig zu stellen und gegen Rückgabe zahlungshalber hereingenommener Wechsel Barzahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.

3.7 Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 4 Lieferung, Ausführung und Abnahme

4.1 Liefer-/Ausführungsfristen werden nach Möglichkeit eingehalten, sind aber stets unverbindlich. Wir sind, auch wiederholt, zu Teillieferungen berechtigt.

4.2 Die Einhaltung vereinbarter Fristen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Kunden zu liefernder Unterlagen, etwa erforderlicher Genehmigungen, Freigaben, Plänen und Klarstellungen sowie die rechtzeitige Erfüllung seiner Mitwirkungsverpflichtungen voraus. Soweit nicht abweichend vereinbart, sind Maurer-, Putz- und Stemmarbeiten kundenseits durchzuführen. Der Kunde hat vor Beginn der Instandsetzungs-/Montagearbeiten die nötigen Angaben über die Lage verdeckt geführter Strom-, Gas-, Wasserleitungen oder ähnlicher Anlagen sowie die erforderlichen statischen Angaben unaufgefordert zur Verfügung zu stellen.

4.3 Der Kunde hat auf seine Kosten zu übernehmen und rechtzeitig zu stellen:

4.3.1 Die zur Montage und Inbetriebsetzung erforderlichen Bedarfsgegenstände und -stoffe, wie Gerüste, Hebezeuge und andere Vorrichtungen,
4.3.2 Energie und Wasser an der Verwendungsstelle einschließlich der Anschlüsse,
4.3.3 für das Montagepersonal angemessene Arbeits- und Aufenthaltsräume einschließlich den Umständen angemessener sanitärer Anlagen; im Übrigen hat der Kunde zum Schutz unseres Besitzes und des Montagepersonals auf der Baustelle die Maßnahmen zu treffen, die er zum Schutz des eigenen Besitzes ergreifen würde,
4.3.4 Schutzkleidung und Schutzvorrichtungen, die infolge besonderer Umstände der Montagestelle erforderlich sind.


§ 5 Versand und Verpackung

5.1 Der Versand der Ware erfolgt auf Gefahr des Kunden und vorbehaltlich besonderer Weisung des Kunden nach unserem besten Ermessen ohne Verpflichtung für sicherste Verfrachtung. Bei unbeanstandeter Übernahme gilt einwandfreie Verpackung als nachgewiesen.

5.2 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über.

5.3 Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer sich in Annahmeverzug befindet.

§ 6 Betrieb von Kühl- und Kälteanlagen

6.1 Der Kunde ist im Interesse der Schadengeringhaltung verpflichtet, in kühl-/kälterelevanten Bereichen ununterbrochen eine Temperaturüberwachung zu betreiben.

§ 7 Mängelhaftung

7.1 In Bezug auf die Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur unsere Produktbeschreibung als vereinbart. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Proben und Muster gelten als annähernde Anschauungsstücke für Qualität, Abmessungen und Farbe, es handelt sich dabei nicht um vertragsgemäße Beschaffenheitsangaben der Ware. Dies gilt insbesondere für DIN-Angaben.

7.2 Mängelansprüche entstehen nicht, wenn der Fehler zurückzuführen ist auf Verletzung von Bedienungs-, Wartungs- und Einbauvorschriften, ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung und natürlichem Verschleiß unterworfenen Gegenstände, wie Gummi, Sicherungen, Batterien etc. sowie vom Kunden oder Dritten vorgenommener Eingriffe in den Liefergegenstand.

7.3 Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

7.4 Unsere Gewährleistungszeit für neu hergestellte Sachen beträgt 12 Monate; eine Gewährleistung für gebrauchte Gegenstände ist ausgeschlossen. Die Gewährleistungsfrist beginnt im Fall der Lieferung mit dem Übergang der Gefahr auf den Kunden bzw., wenn auch Montage-/Instandsetzungsarbeiten vereinbart sind, mit Abschluss unserer Arbeiten, jedenfalls aber mit Inbetriebnahme der Sache durch den Kunden.


§ 8 Gesamthaftung

8.1 Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz als unter Ziffer VIII vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadenersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.

8.2 Die Begrenzung nach Abs. 1 gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens, statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.

8.3 Sofern die Schadenersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadenersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.


§ 9 Eigentumsvorbehalt

9.1 Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen. In der Pfändung der Kaufsache durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.

9.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.

9.3 Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Fakturaendbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

9.4 Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.

§ 10 Besonderes

10.1 Eine Garantie, dass die von uns angebotenen und gelieferten Waren für die vom Kunden in Aussicht genommenen Zwecke geeignet sind, übernehmen wir nicht.

10.2 Bei Anfertigung nach Angaben, Zeichnungen oder Entwurf des Kunden ist dieser für die Ordnungsgemäßheit in Bezug auf das Patent, Gebrauchs- und Geschmacksmusterrecht selbst verantwortlich. Für alle in diesem Zusammenhang entstehenden Folgen haften wir nicht. Der Kunde ist verpflichtet, uns von allen Ansprüchen Dritter freizustellen. Für uns übersandte Muster und Vorlagen leisten wir im Fall von Verlust, Beschädigungen oder Bruch keinen Ersatz.

10.3 Falls eine Fertigung nach Zeichnungen oder Entwurf des Kunden durchgeführt wird, trägt dieser für die konstruktiv richtige Gestaltung sowie für die praktische Eignung der gelieferten Teile allein die Verantwortung, auch wenn er bei der Entwicklung von uns beraten wurde.

10.4 In jedem Fall erfolgen technische Beratungen, Angaben und Auskünfte über Anwendungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten unserer Produkte nach bestem Wissen, jedoch unverbindlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.

§ 11 Rechtswahl, Erfüllungsort und Gerichtsstand

11.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. In Zweifelsfällen ist die deutsche Fassung dieser Bedingungen maßgebend. Maßgebend für die Ausübung von Handelsklauseln sind im Zweifel die Incoterms 2010.

11.2 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.

11.3 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Bei sachlicher Zuständigkeit des Landgerichts gilt nach unserer Wahl auch die Zuständigkeit des Amtsgerichts als vereinbart.

§ 12 Widerrufsrecht

12.1 Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns:

MELSA International Trade
Dieselstraße 14
50996 Köln
Tel: 02236 – 3052422
E-Mail: hello@melsa-trade.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z.B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

12.2 Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.

Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

12.3 Wenn es sich bei dem von Ihnen gekauften Produkt um ein speziell entworfenes/angefertigtes Produkt handelt, haben Sie eine Stornierungsfrist von 1 Woche ab dem Datum, an dem die Anzahlung/der vollständige Betrag auf unserem Konto für das Projekt eingegangen ist. Der obige Absatz 2 gilt für Standardprodukte, die ab Lager verkauft werden oder bereits auf Lager sind.

§ 13 Schlussbestimmungen

13.1 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt.

13.2 Der Kunde erhält hierdurch Kenntnis, dass seine personenbezogenen Daten – soweit diese für die Abwicklung des Auftrags erforderlich sind – im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes gespeichert werden.

Last edited : 01.07.2023